AGB für Lieferanten
AGB für Lieferanten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten
www.leadwerke.de | partner.leadwerke.de
Stand: 05.10.2026
Anbieter und Vertragspartner: LEADWERKE MARKETING MANAGEMENT – FZCO DSO-IFZA, IFZA Properties, Building A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, United Arab Emirates Lizenznummer: 76833 | Freezone: Dubai Silicon Oasis Authority (DSOA) Geschäftsführer: Orkan Güclü E-Mail: info@leadwerke.de | Web: www.leadwerke.de |
Für Käufer gelten die AGB für Käufer.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB für Lieferanten gelten für die Lieferung von Leads an den Betreiber über das Partnerportal „Leadwerke Partner“ (nachfolgend „Portal“), betrieben von LEADWERKE MARKETING MANAGEMENT – FZCO, DSO-IFZA, IFZA Properties, Building A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (nachfolgend „Betreiber“). Kauft ein Lieferant selbst Leads im Portal, gelten dafür zusätzlich die AGB für Käufer.
1.2 Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und vergleichbare gewerbliche Nutzer (nachfolgend „Kunde“; liefert er Leads, „Lieferant“). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Registrierung und Zugang
2.1 Die Nutzung setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen Angaben und die Bestätigung der E-Mail-Adresse voraus. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
2.2 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde kann für einzelne Benutzer eine Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren. Handlungen über die Zugänge seines Unternehmens werden dem Kunden zugerechnet.
2.3 Welche Funktionen ein Benutzer sieht und nutzen darf, richtet sich nach der ihm zugewiesenen Rolle.
3. Lieferung, Prüfung und Vergütung
3.1 Lieferanten werden für die Lieferung von Leads vom Betreiber gesondert freigeschaltet; ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Voraussetzung sind ein vollständiges Profil (einschließlich Steuerangaben und Bankverbindung) sowie die im Portal genannten Nachweise (Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug). Hochgeladene Nachweise kann nur der Betreiber entfernen; der Lieferant reicht bei Bedarf einen neuen Nachweis ein. Lieferanten sehen im Portal zu jedem gelieferten Lead das Prüfergebnis, die Vergütung und die Kunden-ID des Käufers, nicht aber Namen des Käufers oder Kontaktdaten. Käufer sehen vom Lieferanten nur dessen Lieferanten-ID und gegebenenfalls dessen Stufe (Ziffer 5). Sperrt ein Käufer einen Lieferanten, sieht der Lieferant die Kunden-ID und die angegebene Begründung.
3.2 Lieferanten übermitteln Leads per Datei-Upload oder Schnittstelle; der Betreiber kann Leads auch im Auftrag eines Lieferanten importieren und an die Lead-Quelle weitergeben. Pflichtangaben müssen vollständig und echt sein; Platzhalter (z. B. „-“, „x“) gelten als nicht ausgefüllt. Gelieferte Leads werden vor dem Verkauf vom Betreiber geprüft (Qualitätsprüfung); der Betreiber kann Leads auch nachträglich prüfen. Abgelehnte Leads werden nicht vergütet; der Grund wird im Portal angezeigt. Leads, die als Dublette eines bereits vorhandenen Endkunden oder als Sperrlisten-Treffer erkannt werden, gelten als storniert und werden nicht vergütet. Eine Dublette liegt vor, wenn derselbe Endkunde (gleiche Telefonnummer, gleiche E-Mail-Adresse oder gleiche Anschrift aus Postleitzahl, Straße und Hausnummer) in derselben Sparte innerhalb des im Portal angegebenen Zeitraums bereits beim Betreiber vorhanden ist – gleich, aus welcher Quelle; bei gleicher Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, aber abweichender Anschrift handelt es sich um ein weiteres Objekt. Gleiches gilt für Leads mit einer Antwort, die der Betreiber in der jeweiligen Sparte als Ausschlussgrund festgelegt hat (z. B. „Mieter“ statt „Eigentümer“); die Ausschlussgründe stehen in der Schnittstellen-Beschreibung der Sparte.
3.3 Der Lieferant kann zu einem Lead eine Gesprächsaufzeichnung (Voicefile, als Link oder MP3-Datei) übermitteln. Er darf dies nur, wenn die Aufzeichnung und ihre Weitergabe an den Betreiber rechtmäßig sind, insbesondere mit Einwilligung des Endkunden. Der Betreiber nutzt Voicefiles ausschließlich zur Qualitätsprüfung und Klärung von Reklamationen; Käufer erhalten sie nicht.
3.4 Vergütet wird ein Lead, sobald er verkauft ist und die Reklamationsfrist des Käufers abgelaufen ist, ohne dass er reklamiert wurde; besteht beim Kauf kein Reklamationsrecht oder keine Frist, mit dem Verkauf. Nicht verkaufte Leads werden nicht vergütet. Lieferanten erhalten eine vom Betreiber festgelegte Fixprovision je Sparte (netto). Exklusiv-Lieferanten (Ziffer 5) legen ihren Leadpreis je Sparte selbst fest und können bestehende Preise einmal je Kalendermonat ändern (Preise für weitere Sparten jederzeit); ausgezahlt wird dieser Preis abzüglich der im Portal angezeigten Marge des Betreibers (Prozentsatz, mindestens eine gegebenenfalls angezeigte Mindestmarge je Lead). Maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Vergütung. Jeder Lead wird grundsätzlich nur einmal vergütet, auch wenn er mehrfach verkauft oder an Dritte (z. B. Vermittler) weitergegeben wird. Wird eine Reklamation nach der Vergütung angenommen, wird die Vergütung in der nächsten Abrechnung abgezogen, auch wenn der Lead an weitere Käufer verkauft wurde; eine erneute Vergütung für diesen Lead erfolgt nicht. Abweichende Einzelvereinbarungen mit dem Lieferanten (z. B. Vergütung trotz Reklamation aus bestimmten Gründen, Vergütung je Verkauf bis zu einer Höchstzahl oder als Anteil am Verkaufspreis) gehen vor; das Portal zeigt die vereinbarte Vergütungsart an. Lieferanten, die ihre Leads über die Lead-Quelle einliefern, werden dort vergütet und nicht über das Portal.
3.5 Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren: Für Leads, die vom 1. bis 14. eines Monats vergütet wurden, am 15.; für Leads vom 15. bis Monatsende am 1. des Folgemonats. Die Gutschrift führt jeden vergüteten Lead und jede Rückbuchung einzeln mit Sparte, Lead-ID und Namen des Endkunden auf. Der Lieferant ist mit der Abrechnung per Gutschrift einverstanden. Der Betrag wird innerhalb von 14 Werktagen nach dem Abrechnungstag auf das im Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit. Bank- und Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Lieferant. Die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge), da der Betreiber seinen Sitz außerhalb der EU (Vereinigte Arabische Emirate) hat. Fehlerhafte Gutschriften berichtigt der Betreiber durch einen Storno-Beleg und eine neue Gutschrift mit neuer Nummer.
3.6 Wird ein Lead nicht im Portal verkauft, sondern von einem Abnehmer (Vermittlungspartner) bezahlt, wird er wie ein verkaufter Lead vergütet; storniert der Abnehmer, gilt das wie eine angenommene Reklamation. Der Betreiber kann zeitlich begrenzte Boni anbieten, z. B. einen Betrag je vergütetem Lead oder einen Prozentsatz der Vergütung, für alle oder ausgewählte Lieferanten, Stufen oder Sparten und gegebenenfalls nur bei Erreichen der im Portal genannten Bedingungen (z. B. höchstens eine bestimmte Reklamationsquote oder eine Mindestzahl vergüteter Leads im Kalendermonat). Ein Bonus wird nach Ende des Kalendermonats berechnet und in der nächsten Gutschrift als eigene Position ausgewiesen. Ein Anspruch auf Boni besteht nicht; der Betreiber kann einen Bonus für künftige Monate jederzeit beenden.
3.7 Der Lieferant sichert zu, dass jeder gelieferte Lead auf einer echten Anfrage des Endkunden beruht, die Angaben richtig sind und der Endkunde wirksam in die Kontaktaufnahme durch Dritte und die Weitergabe seiner Daten an den Betreiber und dessen Käufer eingewilligt hat. Der Lieferant dokumentiert jede Einwilligung: bei Online-Anfragen per Double-Opt-In mit Protokoll (Zeitpunkt, IP-Adresse, Wortlaut der Einwilligung, Quelle/Webseite), bei telefonischer Einwilligung mit Zeitpunkt, Gesprächsführer und Wortlaut. Er bewahrt den Nachweis auf und legt ihn auf Anforderung des Betreibers unverzüglich vor. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die aus fehlenden oder unwirksamen Einwilligungen oder falschen Angaben entstehen, und stellt den Betreiber und dessen Käufer von Ansprüchen Dritter (einschließlich Bußgeldern und angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
4. Ausschließliche Lieferung an den Betreiber
4.1 Der Lieferant überlässt jeden Lead, den er an den Betreiber liefert (per Datei-Upload, Schnittstelle oder über die Lead-Quelle), ausschließlich dem Betreiber. Er darf den Lead weder vor noch nach der Lieferung an Dritte – insbesondere andere Käufer, Broker, Lead-Händler oder Vermittlungsportale – verkaufen oder weitergeben.
4.2 Ein Verstoß gegen Ziffer 4.1 ist ein Vertragsbruch. Der Betreiber kann dann die Zusammenarbeit fristlos beenden und den Zugang sperren. Sämtliche noch nicht ausgezahlten Vergütungen, Boni und offenen Gutschrift-Positionen des Lieferanten entfallen; ein Anspruch auf Gutschrift oder Provision besteht insoweit nicht, der Betreiber ist zur Auszahlung nicht verpflichtet. Bereits gezahlte Beträge für die betroffenen Leads kann der Betreiber zurückfordern oder verrechnen.
4.3 Für jeden entgegen Ziffer 4.1 verkauften oder weitergegebenen Lead verpflichtet sich der Lieferant zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 €. Der Betreiber behält sich gerichtliche Schritte und die Geltendmachung weitergehender Schäden vor; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz angerechnet.
5. Stufen
5.1 Lieferanten, die direkt über das Portal (Datei-Upload oder Schnittstelle) liefern, werden nach der Zahl ihrer angenommenen Leads in einem laufenden Zeitraum in die Stufen Bronze, Silber und Gold eingestuft; Zeitraum, Grenzen, die höchstzulässige Reklamationsquote für einen Aufstieg und die Schonfrist vor einem Abstieg zeigt das Portal an. Angenommen ist ein Lead, der die Qualitätsprüfung bestanden hat und nicht storniert wurde. Ein Aufstieg erfolgt, sobald die Grenze erreicht ist und die Reklamationsquote die Höchstgrenze nicht überschreitet; ein Abstieg erst, wenn die Menge während der gesamten Schonfrist unter der Grenze liegt. Die Stufe Exklusiv vergibt der Betreiber nach eigenem Ermessen, in der Regel ab der im Portal genannten Menge; er kann sie jederzeit entziehen. Der Betreiber kann eine Stufe abweichend festlegen. Die Stufe hat keinen Einfluss auf die Vergütung nach Ziffer 3.4 (ausgenommen das Preisrecht der Exklusiv-Lieferanten) und begründet keinen Anspruch auf Abnahme oder Verkauf von Leads. Lieferanten, die über die Lead-Quelle einliefern, werden nicht eingestuft.
6. Weiterverkauf gekaufter Leads
6.1 Kauft ein Lieferant im Portal Leads, darf er diese weder an Broker, Lead-Händler, Vermittlungsportale oder sonstige Dritte weitergeben oder weiterverkaufen noch – auch nicht verändert – erneut als eigene Leads liefern; die AGB für Käufer (Pflichten beim Umgang mit Leads) gelten zusätzlich.
6.2 Bei einem Verstoß kann der Betreiber die Zusammenarbeit fristlos beenden und den Zugang sperren. Sämtliche noch nicht ausgezahlten Vergütungen und offenen Gutschrift-Positionen des Lieferanten entfallen; ein Anspruch auf Gutschrift oder Provision besteht insoweit nicht.
6.3 Für jeden entgegen Ziffer 6.1 weitergegebenen, weiterverkauften oder erneut gelieferten Lead verpflichtet sich der Lieferant zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 €. Der Betreiber behält sich gerichtliche Schritte und die Geltendmachung weitergehender Schäden vor; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz angerechnet.
7. Support und Mitteilungen
7.1 Fragen stellt der Kunde im Portal über ein Ticket. Der Betreiber antwortet im Ticket; der Kunde wird darüber im Portal und per E-Mail informiert. Antwortet der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen, wird das Ticket geschlossen; mit einer neuen Nachricht öffnet er es wieder. Ein Benutzerhandbuch mit häufigen Fragen steht im Portal bereit; bei Abweichungen gehen diese AGB vor.
7.2 Der Betreiber informiert im Portal (Glocke) und per E-Mail über Vorgänge im Konto (z. B. Reklamationen, Tickets, Rechnungen) sowie über Änderungen am Portal. Einen Newsletter mit Neuigkeiten und Angeboten per E-Mail erhält der Kunde nur, wenn er ihn im Portal bestellt und über den Link in der Bestätigungs-E-Mail bestätigt hat (Double-Opt-in); er kann ihn jederzeit im Portal oder über den Link in jeder E-Mail abbestellen. Nachrichten per WhatsApp folgen; dafür fragt der Betreiber vorher gesondert die Zustimmung ab.
8. Verfügbarkeit
Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals. Wartungen und Störungen können zu Unterbrechungen führen; ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
9. Haftung
9.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Sperrung und Kündigung
10.1 Der Kunde kann die Nutzung jederzeit beenden.
10.2 Der Betreiber kann Zugänge bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen die Ziffern 3, 4 und 6, sperren.
11. Änderungen dieser AGB
Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Geänderte AGB werden dem Kunden im Portal angezeigt; wesentliche Änderungen muss der Kunde vor der weiteren Nutzung bestätigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland. Der Betreiber ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Kontakt: info@leadwerke.de
Diese AGB gelten auch im Partnerportal partner.leadwerke.de; dort steht jeweils die aktuelle Fassung.
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