AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
www.leadwerke.de | partner.leadwerke.de
Stand: April 2026
Anbieter und Vertragspartner: LEADWERKE MARKETING MANAGEMENT – FZCO Building A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, United Arab Emirates Lizenznummer: 76833 | Freezone: Dubai Silicon Oasis Authority (DSOA) Geschäftsführer: Orkan Güclü E-Mail: info@leadwerke.de | Web: www.leadwerke.de |
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LEADWERKE MARKETING MANAGEMENT – FZCO (nachfolgend „Leadwerke“) und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Partner“) im Rahmen der Nutzung der Plattformen www.leadwerke.de und partner.leadwerke.de.
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natuerliche oder juristische Personen oder rechtsfaehige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Massgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Leadwerke stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten für folgende Leistungen:
- Nutzung der Informations- und Marketingwebsite www.leadwerke.de
- Registrierung als Partner auf partner.leadwerke.de
- Kauf von Leads über den Leadmarktplatz
- Verkauf von Leads über den Leadmarktplatz
- Alle sonstigen Dienstleistungen von Leadwerke
(5) Diese AGB gelten ausschließlich für Lead-Käufer, d. h. Partner, die Leads über den Marktplatz erwerben. Für Lead-Lieferanten, d. h. Partner, die Leads an Leadwerke verkaufen oder über den Marktplatz anbieten, gelten gesonderte Lieferantenbedingungen, die separat vereinbart werden.
§ 2 Registrierung und Zugang zur Plattform
(1) Die Nutzung des Leadmarktplatzes auf partner.leadwerke.de setzt eine vollstaendige Registrierung als B2B-Partner voraus. Mit der Registrierung gibt der Partner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Leadwerke nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Accounts an.
(2) Bei der Registrierung sind folgende Pflichtangaben wahrheitsgemäß und vollstaendig zu machen:
- Name der verantwortlichen Ansprechperson
- Geschäftliche E-Mail-Adresse
- Vollstaendige Firmendaten (Firmenname, Rechtsform, Adresse)
- Bankverbindung (IBAN, BIC) für Abrechnungszwecke
- Steuer-ID oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(3) Der Partner ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im Account zu aktualisieren oder Leadwerke schriftlich zu informieren.
(4) Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind vertraulich zu behandeln und duerfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Partner haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden.
(5) Leadwerke behaelt sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Accounts bei Verstößen gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen.
§ 3 Leistungen von Leadwerke
3.1 Eigengenerierte Leads
Leadwerke generiert selbst Leads im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) über folgende Kanäle:
- Social-Media-Kampagnen (Facebook, Instagram, LinkedIn)
- Native Advertising (z. B. Outbrain, Taboola oder vergleichbare Netzwerke)
Alle so generierten Leads haben vor der Datenweitergabe eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung zur Kontaktaufnahme und zur Weitergabe ihrer Daten an Partner erteilt. Diese Einwilligung kann auf begründete Anfrage nachgewiesen werden.
3.2 Ankauf externer Leads
Leadwerke kauft darüber hinaus Leads von externen Quellen und Partnern ein. Auch diese Leads werden vor der Bereitstellung im Marktplatz einer hausinternen Qualifizierung unterzogen. Die Einwilligungslage jedes eingekauften Leads wird von Leadwerke geprüft.
3.3 Leadmarktplatz
Über partner.leadwerke.de betreibt Leadwerke einen B2B-Marktplatz, auf dem qualifizierte Leads gekauft und verkauft werden koennen. Leadwerke uebernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Hausinterne Qualifizierung aller Leads vor der Bereitstellung im Marktplatz
- Bereitstellung qualifizierter Leads zum Kauf durch Partner
- Entgegennahme und Prüfung von Reklamationen
- Abwicklung der Zahlungen (Kauf und Verkauf)
Leadwerke uebernimmt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg eines Leads beim kaufenden Partner.
§ 4 Lead-Kategorien und Branchen
(1) Auf dem Leadmarktplatz werden Leads aus folgenden Branchen und Kategorien angeboten:
- Versicherungen (z. B. Kranken-, Lebens-, Kfz-, Sachversicherungen)
- Solar / Energie und Photovoltaik
- Wärmepumpen
- Immobilien
- Telekommunikation
- Treppenlifte
- Alarmanlagen und Videoüberwachung
- Fenster und Haustüren
- Kaffeevollautomaten und Wasserspender
- Warenautomat und weitere B2B-Kategorien
- Weitere Branchen nach Verfügbarkeit und Absprache
(2) Das aktuelle Angebot an Lead-Kategorien ist auf partner.leadwerke.de einsehbar. Leadwerke behaelt sich vor, Kategorien jederzeit hinzuzufuegen, zu ändern oder einzustellen.
(3) Für jede Lead-Kategorie koennen spezifische Qualitätskriterien, Preise und Bedingungen gelten, die auf der Plattform kommuniziert werden.
§ 5 Lead-Qualität und hausinterne Qualifizierung
(1) Alle auf dem Marktplatz angebotenen Leads werden vor der Veröffentlichung von Leadwerke intern qualifiziert. Die Qualifizierung umfasst mindestens:
- Prüfung der Vollstaendigkeit der Kontaktdaten
- Plausibilitätspruefung der Angaben
- Prüfung auf Dubletten im Gesamtbestand
- Prüfung der dokumentierten Einwilligung des Leads
- Branchenspezifische Relevanzprüfung
(2) Trotz sorgfaeltiger Qualifizierung kann Leadwerke nicht garantieren, dass jeder Lead zu einem Geschäftsabschluss fuehrt. Die Qualität bezieht sich auf die Vollstaendigkeit und Plausibilität der übermittelten Daten, nicht auf den Verkaufserfolg.
§ 6 Exklusivität von Leads
(1) Leads werden auf dem Marktplatz entweder als exklusiv oder als nicht-exklusiv (Mehrfachverkauf) angeboten. Die jeweilige Kennzeichnung erfolgt deutlich auf der Plattform beim jeweiligen Lead-Angebot.
(2) Exklusive Leads werden ausschließlich an einen einzigen Käufer verkauft. Nach dem Kauf wird der Lead aus dem Marktplatz entfernt und steht keinem weiteren Partner zur Verfügung.
(3) Nicht-exklusive Leads koennen an mehrere Partner verkauft werden. Die maximale Anzahl der Käufer pro Lead wird auf der Plattform pro Lead-Kategorie ausgewiesen.
(4) Der Käufer bestaetigt mit dem Kauf, die Exklusivitätskennzeichnung des erworbenen Leads zur Kenntnis genommen zu haben. Eine nachtragliche Umwandlung eines nicht-exklusiven Leads in einen exklusiven Lead ist nicht möglich.
§ 7 Lead-Kauf – Rechte und Pflichten des Käufers
(1) Mit dem Kauf eines Leads erwirbt der Partner das Recht, die übermittelten Kontaktdaten ausschließlich zum Zweck der einmaligen geschäftlichen Kontaktaufnahme im Rahmen der erteilten Einwilligung zu nutzen.
(2) Der Käufer verpflichtet sich:
- Erworbene Leads ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen
- Die Daten datenschutzkonform gemäß DSGVO zu verarbeiten
- Den Lead innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zu kontaktieren
- Reklamationen nur innerhalb der festgelegten Fristen und anerkannten Gründe geltend zu machen
- Erworbene Leads nicht an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen
(3) Der Käufer bestaetigt mit dem Kauf, dass er alle datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Verarbeitung der Lead-Daten in seinem Unternehmen erfüllt.
§ 8 Lead-Verkauf – Rechte und Pflichten des Verkäufers
(1) Partner, die Leads über den Marktplatz verkaufen, muessen sicherstellen, dass:
- Für jeden angebotenen Lead eine gueltige, dokumentierte Einwilligung zur Weitergabe an Dritte vorliegt
- Die Leads den Qualitätsanforderungen von Leadwerke entsprechen
- Die Daten der Leads korrekt, vollstaendig und aktuell sind
- Keine Leads angeboten werden, die bereits anderweitig verkauft wurden (keine Dubletten)
(2) Leadwerke behaelt sich das Recht vor, angebotene Leads ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder aus dem Marktplatz zu entfernen, wenn diese den Qualitätsstandards nicht entsprechen oder rechtliche Bedenken bestehen.
(3) Der Verkäufer stellt Leadwerke von saemtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unwirksamen Einwilligung des jeweiligen Leads entstehen.
§ 9 Weiterverkaufsverbot und Vertragsstrafe
Absolutes Weiterverkaufsverbot – Vertragsstrafe: 2.500 EUR pro Verstoß Erworbene Leads duerfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, verkauft, vermietet, getauscht oder in sonstiger Weise übertragen werden. Dies gilt insbesondere fuer: – Andere Lead-Broker oder Lead-Händler – Schwester- oder Tochterunternehmen des Käufers (ohne gesonderte schriftliche Genehmigung von Leadwerke) – Externe Vertriebspartner, Subunternehmer oder freie Mitarbeiter ausserhalb des eigenen Unternehmens Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Leadwerke (info@leadwerke.de). |
(1) Jede ungenehmigte Weitergabe eines Leads stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar. Für jeden nachgewiesenen Verstoß ist der Partner verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR (zweitausendundfuenfhundert Euro) an Leadwerke zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(2) Jede ungenehmigte Weitergabe berechtigt Leadwerke darüber hinaus zur:
- Sofortigen Sperrung des Partner-Accounts
- Fristlosen Kündigung aller bestehenden Verträge
- Einleitung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Schritte
(3) Darüber hinaus sind folgende Handlungen ausdrücklich untersagt:
- Automatisierter Datenabruf (Scraping) von der Plattform
- Systematische Speicherung von Plattforminhalten zu Wiederverkaufszwecken
- Nutzung der Plattformdaten zum Aufbau einer eigenen Leadbörse oder eines Leadmarktplatzes
- Reverse Engineering der Plattformstruktur oder Datenbanken
(4) Leadwerke ist berechtigt, technische Maßnahmen einzusetzen, um unbefugte Zugriffe und Datenabrufe zu erkennen und zu unterbinden.
§ 10 Reklamationen
10.1 Anerkannte Reklamationsgründe
Ein gekaufter Lead kann ausschließlich aus folgenden abschliessend aufgezaehlten Gründen reklamiert werden:
Anerkannte Reklamationsgründe: 1. Ungültige Rufnummer – Die Telefonnummer ist nicht vergeben oder technisch nicht erreichbar 2. Kein echtes Interesse – Der Kunde hat klar und eindeutig geaeussert, kein Interesse zu haben 3. Dublette – Der Lead wurde bereits zuvor von Leadwerke an denselben Partner übermittelt 4. Ausserhalb des Vertriebsgebiets – Der Kunde befindet sich ausserhalb des vertraglich vereinbarten Vertriebsgebiets des Partners 5. Telefonisch nicht erreichbar – Der Kunde konnte nach nachweislich mindestens 6 Anrufversuchen an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten nicht erreicht werden |
10.2 Reklamationsverfahren
(1) Reklamationen sind ausschließlich über die dafür vorgesehene Reklamationsfunktion auf partner.leadwerke.de einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder auf anderem Wege ist nicht möglich und wird nicht bearbeitet.
(2) Die Reklamation muss folgende Angaben enthalten:
- Lead-ID und Kaufdatum
- Angabe des Reklamationsgrundes gemäß § 10.1
- Nachvollziehbare Begründung und ggf. Belege (z. B. Anrufliste bei Grund 5, Screenshot bei Grund 2)
(3) Reklamationen koennen nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum des Leads eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Reklamationsrecht unwiderruflich.
10.3 Prüfung und Entscheidung
(1) Leadwerke prueft jede eingereichte Reklamation sorgfaeltig auf ihre Berechtigung. Leadwerke entscheidet nach eigenem, billigem Ermessen über Annahme oder Ablehnung.
(2) Bei einer angenommenen Reklamation wird dem Partner der Kaufbetrag des betreffenden Leads als Guthaben gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
(3) Abgelehnte Reklamationen werden dem Partner mit kurzer Begründung mitgeteilt.
(4) Missbrauch des Reklamationssystems (z. B. ungerechtfertigte Massenreklamationen oder systematisch falsche Angaben) kann zur Sperrung des Accounts und zur Geltendmachung von Schadensersatz führen.
§ 11 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Die Preise für Leads werden auf der Plattform partner.leadwerke.de pro Lead-Kategorie ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich netto zuzueglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über folgende Zahlungswege:
- Prepaid – Guthaben aufladen und bei Kauf automatisch abbuchen (empfohlen für regelmaessige Käufer)
- Postpaid – Rechnung nach Kauf (nach individueller Vereinbarung mit Leadwerke)
- Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) – Zahlungsdaten werden direkt an Stripe übermittelt und von Leadwerke nicht gespeichert
- Banküberweisung auf das Geschäftskonto von Leadwerke
(3) Bei Prepaid gilt der Betrag erst nach vollstaendigem Zahlungseingang als Guthaben verfügbar. Leadwerke behaelt sich vor, Leistungen bis zum Guthaben-Eingang zurückzuhalten.
(4) Abrechnungen für Lead-Verkäufer erfolgen monatlich zum Monatsende. Auszahlungen werden nach Abzug etwaiger Reklamationsguthaben und anfallender Gebühren vorgenommen. Der Mindestauszahlungsbetrag sowie eventuelle Auszahlungsgebühren werden auf der Plattform kommuniziert.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Leadwerke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie den Zugang zur Plattform unverzüglich zu sperren.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere:
- Lead-Preise und Preisstrukturen auf der Plattform
- Interne Qualifizierungs- und Bewertungssysteme von Leadwerke
- Partnerstrukturen und Identitäten anderer Partner auf dem Marktplatz
- Technische Infrastruktur und Datenbankstrukturen der Plattform
- Alle sonstigen als vertraulich gekennzeichneten Informationen
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und ist zeitlich unbeschränkt.
(3) Bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitspflicht ist Leadwerke berechtigt, neben der fristlosen Kündigung Schadensersatz in tatsaechlicher Höhe geltend zu machen.
§ 13 Datenschutz und Einwilligungen
(1) Der Partner bestaetigt mit der Registrierung, die Datenschutzerklärung von Leadwerke (abrufbar unter www.leadwerke.de) gelesen und akzeptiert zu haben.
(2) Der Partner verpflichtet sich, die über den Marktplatz erworbenen Lead-Daten ausschließlich datenschutzkonform zu verarbeiten. Insbesondere:
- Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung und Nutzung der Lead-Daten
- Keine Zweckanaenderung der Lead-Nutzung ohne erneute Einwilligung des Betroffenen
- Löschung der Lead-Daten nach Wegfall des Verarbeitungszwecks oder auf Verlangen des Betroffenen
- Unverzügliche Information von Leadwerke bei Datenschutzvorfällen, die erworbene Lead-Daten betreffen
(3) Der Partner stellt Leadwerke von allen datenschutzrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht DSGVO-konformen Nutzung der erworbenen Lead-Daten durch den Partner entstehen.
§ 14 Plattformbetrieb und Verfügbarkeit
(1) Leadwerke stellt die Plattform partner.leadwerke.de nach besten Kräften zur Verfügung, uebernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit.
(2) Leadwerke behaelt sich vor, die Plattform für Wartungsarbeiten, Updates oder aus sicherheitstechnischen Gründen vorruebergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekuendigt.
(3) Technische Störungen oder Ausfälle, die ausserhalb des Einflussbereichs von Leadwerke liegen (z. B. Ausfälle beim Hosting-Anbieter Natro.com oder bei Zahlungsdienstleistern), begründen keine Haftung von Leadwerke.
§ 15 Haftung und Gewährleistung
(1) Leadwerke haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlaessig verursachte Schäden haftet Leadwerke nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Leadwerke uebernimmt keine Haftung fuer:
- Den wirtschaftlichen Erfolg von Leads beim kaufenden Partner
- Fehlerhafte Angaben, die der Lead selbst bei der Dateneingabe gemacht hat
- Technische Ausfälle der Plattform ausserhalb des Einflussbereichs von Leadwerke
- Schäden durch missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten durch Dritte
- Schäden, die durch Verstoß des Partners gegen diese AGB entstehen
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Leadwerke.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag für die Plattform partner.leadwerke.de wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Vertragsparteien koennen den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt für Leadwerke insbesondere vor, wenn:
- Der Partner gegen das Weiterverkaufsverbot gemäß § 9 verstößt
- Der Partner Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllt
- Der Partner falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat
- Der Partner wiederholt ungerechtfertigte Reklamationen einreicht
- Der Partner gegen datenschutzrechtliche Pflichten oder die Vertraulichkeitspflicht verstößt
(4) Nach Kündigung oder Sperrung des Accounts sind alle noch vorhandenen Lead-Daten vom Partner unverzüglich und nachweislich zu löschen.
§ 17 Änderungen der AGB
(1) Leadwerke behaelt sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Partner per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Partner den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Leadwerke wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen.
(3) Bei einem fristgerechten Widerspruch steht beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften des Landes entgegenstehen, in dem der Partner seinen Sitz hat.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Deutschland. Leadwerke behält sich vor, den konkreten Gerichtsort innerhalb Deutschlands nach billigem Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt der Klageerhebung auf www.leadwerke.de veröffentlichte Gerichtsort.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Diese AGB stehen auf Deutsch zur Verfügung. Im Falle von Übersetzungen ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.
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